NOTARIELLE TÄTIGKEITSFELDER

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht im­mer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beur­kun­dungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beur­kun­dungen durch einen Notar sogar gesetzlich vor­ge­schrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Ge­setz­ge­ber die Mithilfe des Notars wegen der weit­reich­en­den persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.

Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Aus­los­ung­en vor und erstellen Ver­mögens­ver­zeich­nisse. Sie können aber auch freiwillige Ver­stei­gerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Ge­samt­gut­aus­ei­nan­der­setz­ungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Ge­richts­bar­keit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Beschei­ni­gungen aus­stel­len und Wertpapiere sowie Kost­bar­keiten verwahren.

  • Vorsorgende Rechtspflege. Notarinnen und Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, un­ab­häng­ig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich No­tar­innen und Notare je­doch um Streitvermeidung und sichere Ver­trags­gestaltung im Vorfeld. Notarinnen und Notare ste­hen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als ver­schwie­gen­er Berater in komplizierten und fol­gen­reich­en Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
  • Höchste Qualität. Notarinnen und Notare ver­bin­den höchste juristische Ansprüche mit einem Be­rufs­et­hos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Zum Notar wer­den nur besonders qualifizierte und erfahrene Voll­ju­rist­en bestellt, deren Urkunden für Rechts­sicher­heit, Rechtsfrieden und Schutz des Uner­fah­renen sor­gen.
  • Gleichmäßiger Zugang. Der hoheitliche Cha­rak­ter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erst­klas­si­ge vorsorgende Rechtspflege, sondern auch ein­en gleich­mä­ßigen Zugang zur juristischen Be­ra­tung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebüh­ren­system vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfs­ferti­gungen sind mit der Beurkundungs­gebühr ab­ge­gol­ten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit sich die Notarin oder der Notar genommen hat.