STREITVERMEIDUNG, SCHLICHTUNG & MEDIATION

Ob Scheidungsvereinbarung, Erbauseinandersetzung oder notarielle Vermittlung nach dem Sachen­rechts­berei­ni­gungs­gesetz: Die Einschaltung des Notars hilft nicht nur, künftigen Streit zu vermeiden, sondern auch einen einmal entstandenen Streit wieder aus der Welt zu schaffen.

Wir Notare sind als Träger eines öffent­lichen Amtes auf  dem gesamten Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Durch unsere betreuende und beratende Funktion helfen wir in vielfältiger Weise, Streit von vornherein zu vermeiden oder bereits entstandenen Streit im   Wege einer einvernehmlichen Lösung beizulegen. Aber auch dort, wo keine Einigung möglich ist, können wir Notare aufgrund unserer unabhängigen und unparteiischen Stellung sowie unserer Fachkunde  als Schiedsrichter einen Streit entscheiden. Durch die Ein­schalt­ung eines Notars werden so langwierige und kostenträchtige Streit­ig­kei­ten  vor Gericht vermieden.

Bei Vertragsschlüssen kommen  Streitigkeiten unter den verschiedenen Beteiligten eines Vertrages oft  gar nicht erst auf, weil Notare als professionelle Berater von vornherein beteiligt sind - bei der Beratung, der Erstellung von Entwürfen, dem eigentlichen Ver­trags­schluss (Beurkundung) und der Abwicklung (Vollzug). In all diesen Phasen sind wir Notare, anders als der Rechtsanwalt, den  Interessen beider Parteien ver­pflich­tet.

Aufgrund unserer  gesetzlichen Stellung als unab­hän­gige und unparteiische Betreuer der  Beteiligten achten wir auf einen gerechten Interessensausgleich aller Vertragsparteien. Die gesetzlichen Aufklärungs-, Prüfungs- und  Belehrungspflichten sowie die vor­ge­schrie­benen Förmlichkeiten nach dem  Beur­kun­dungs­gesetz tragen dazu bei, dass offene Fragen und Probleme schon vorab und im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss geklärt werden. Die notarielle Urkunde wird klar, unzweifelhaft und ohne offene Punkte  formuliert. Als öffentliche Urkunde erbringt sie den vollen Beweis des  beurkundeten Vorgangs, als Vollstreckungstitel erspart sie den Gang zum Gericht.

Vier Vorteile der notariellen Schlichtung stechen besonders hervor:  

  • Schlichtung  ist mehr als ein Gerichtsverfahren: Die Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung - das bedeutet Zeitgewinn für Verhandlungen.
  • Aus der Schlichtungsvereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden - wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen  vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind in der Regel  schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.
  • Durch  Landesrecht kann vorgeschrieben sein, dass man bei bestimmten   Streitigkeiten einen Einigungsversuch bei einem Notar oder einer anderen  Gütestelle versucht haben muss, bevor man Klage beim Amtsgericht  erheben kann. Von dieser Möglichkeit haben als erste Bayern und  Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht.

Aber auch in  allen anderen Streitigkeiten kann je­der­zeit ein Schlichtungsverfahren, eine sog. Mediation, durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die  Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Ei­nig­ung in rechtlich  eindeutiger Weise und kümmert sich um deren praktischen Vollzug. So ist  der Erfolg der Schlicht­ung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert.

Um dem schlichtenden Notar sowie den  Schlich­tungs­par­teien einen Leitfaden für den förmlichen Ablauf eines  Schlichtungsverfahrens an die Hand zu geben, hat die Bundesnotarkammer  eine Güteordnung be­schlos­sen. Diese Güteordnung kann hier abgerufen werden.